Angebote und Auftragsbestätigung

1.1 Das Angebot des Verkäufers ist 8 Tage lang gültig, gerechnet ab dem Tag, an dem das Angebot datiert wurde. Nach Ablauf dieser Frist wird das Angebot des Verkäufers automatisch ungültig. Das Angebot des Verkäufers kann auch erlöschen, wenn eine Lieferung ausverkauft ist oder die Lieferbedingungen geändert werden, z.B. durch einen Subunternehmer.

1.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bis zum Zeitpunkt der Lieferung Änderungen an der Lieferung vorzunehmen, aber in diesem Fall garantiert der Verkäufer mindestens eine entsprechende Leistung.

1.3 Der Käufer kann sich nur auf die Bedingungen in diesen Geschäftsbedingungen oder in einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien berufen. Die vom Verkäufer mündlich, im Internet, in Prospekten usw. gemachten Angaben sind daher für die Beurteilung der Lieferung irrelevant.

1.4 Eine Bestellung ist erst dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer mit einer Auftragsbestätigung per E-Mail angenommen wurde.

Preise und Lieferort

2.0 Alle auf allen Plattformen angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

2.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Verkäufers oder aus der zugesandten Auftragsbestätigung.

2.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk.

2.3 Die Lieferzeiten gelten vorbehaltlich etwaiger Verzögerungen bei den Zulieferern. Wird dem Verkäufer bekannt, dass eine Verzögerung bei einem Unterlieferanten eintritt oder er dies für wahrscheinlich hält, wird der Käufer unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen neuen Lieferzeit benachrichtigt.

2.4 Bei erheblichem Verzug des Verkäufers ist der Käufer berechtigt, vom Kauf zurückzutreten. Ist jedoch eine fortlaufende Lieferung vereinbart, so ist der Käufer nur zum Rücktritt hinsichtlich der verspäteten Teillieferung berechtigt.

2.5 Der Verkäufer kann unter keinen Umständen für den indirekten Schaden des Käufers infolge einer verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung haftbar gemacht werden. Darüber hinaus kann der Verkäufer nur dann für direkte Schäden haftbar gemacht werden, wenn der Verkäufer den Vertrag wesentlich verletzt hat, vorausgesetzt, der Käufer kann nachweisen, dass er infolge der Verzögerung einen Schaden erlitten hat.

Fracht, Versicherung und mehr.

3.1 Die im Angebot genannten Preise verstehen sich ab Werk und ausschließlich Fracht, Versand, Versicherung, Verpackung, Installation, Mehrwertsteuer und etwaiger staatlicher Abgaben, sofern nicht anders vereinbart. Änderungen der Wechselkurse, Steuern, Versicherungs-, Fracht- und Einkaufskosten bedeuten, dass der Verkäufer die Preise anpassen kann.

Zahlungsmöglichkeiten

4.1 Die Zahlungsfrist des Verkäufers beträgt 8 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Kommt der Käufer mit der Zahlung zum Fälligkeitstermin in Verzug und ist die Verzögerung nicht auf das Verschulden des Verkäufers zurückzuführen, ist der Verkäufer berechtigt, ab dem Fälligkeitstermin Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen Zinssatzes der Nationalbank zu berechnen und die Zahlung für alle in Rechnung gestellten und gelieferten Waren in Rechnung zu stellen, ungeachtet der zuvor vereinbarten Kreditbedingungen.

4.3 Bei der dritten Mahnung und danach ist der Verkäufer berechtigt, die Dienste, Lizenzen und Abonnements, die mit der Nichtzahlung verbunden sein können, einzustellen. Dies geschieht ohne weitere Vorankündigung, und der Verkäufer kann nicht für etwaige Betriebsverluste, Folgeschäden oder andere indirekte Verluste, einschließlich Datenverluste, haftbar gemacht werden, die sich daraus ergeben.

Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

5.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Waren vor, unabhängig davon, ob eine Lieferung stattgefunden hat, bis der gesamte Kaufpreis und eventuelle Zinsen/Gebühren bezahlt sind.

5.2 Der Käufer erwirbt keine geistigen Eigentumsrechte an den Produkten von Compu Partner. Dies gilt sowohl für Hardware als auch für Software. Es ist nicht gestattet, Änderungen, Modifikationen oder Ähnliches an den Produkten vorzunehmen.

5.3 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, im Zusammenhang mit oder nach Abschluss des Vertrages eine angemessene Sicherheit für die gesamten Kosten des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertrag zu verlangen.

Stornierung und Änderung von Aufträgen

6.1 Nachdem der Verkäufer eine Auftragsbestätigung an den Käufer geschickt hat, ist der Käufer nicht berechtigt, den Auftrag zu ändern oder zu stornieren.

6.2 Entscheidet sich der Käufer dennoch, die Bestellung zu stornieren, ist er verpflichtet, dem Verkäufer den entgangenen Gewinn zu ersetzen.

Aufsichtspflicht und Beschwerden

7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Lieferung bzw. dem Erhalt der Ware und in jedem Fall vor der Verwendung der Ware zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie frei von Mängeln ist.

7.2 Stellt der Käufer bei der Prüfung der Ware einen Mangel fest, so hat er diesen dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Bei anderen Mängeln, einschließlich versteckter Mängel, die sich erst später zeigen, muss der Käufer den Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach der Lieferung, rügen.

7.3 Unterlässt der Käufer die unverzügliche Anzeige eines Mangels gegenüber dem Verkäufer, so kann er diesen Mangel später nicht gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

Mangler

8.1 Der Verkäufer verpflichtet sich für einen Zeitraum von 24 Monaten nach erfolgter Lieferung, bei Mängeln der Lieferung unverzüglich nach seiner Wahl Ersatz zu liefern oder nachzubessern.

8.2 Der Verkäufer ist jedoch nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn die Mängel darauf zurückzuführen sind, dass die Lieferung nicht in vollem Umfang gemäß den Anweisungen des Verkäufers installiert und/oder verwendet wurde, dass sie falsch oder unsachgemäß verwendet wurde, dass Änderungen oder technische Eingriffe ohne die schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorgenommen wurden oder dass außergewöhnliche klimatische Einflüsse vorliegen.

8.3 Verschleißteile fallen nicht unter das Recht auf Nachbesserung. Ebenso sind die Kosten für den Ein- und Ausbau nicht vom Nachbesserungsrecht gedeckt.

8.4 Will der Käufer einen Mangel reklamieren, so hat er dies unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich zu tun.

8.5 Nachdem der Verkäufer eine Reklamation über einen Mangel erhalten hat, der unter diese Bestimmung fällt, wird der Verkäufer den Mangel beheben.

8.6 Wenn der Käufer die Reparatur an der Adresse des Unternehmens durchführen kann, wird die Verpflichtung des Verkäufers zur Reparatur gemäß dieser Bestimmung durch die Zusendung eines neuen oder reparierten Teils erfüllt.

8.7 Mangelhafte Teile, die gemäß den vorstehenden Bestimmungen ersetzt wurden, sind dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

8.8 Der Verkäufer ist berechtigt, ausgetauschte oder reparierte Teile der Lieferung zu den gleichen Bedingungen nachzubessern, wie sie für die ursprüngliche Lieferung galten. Die Nachbesserungspflicht des Verkäufers gilt jedoch nicht für Teile der Lieferung, die später als 36 Monate nach der Lieferung an den Käufer geliefert wurden.

Beschränkung der Haftung

9.1 Die Haftung des Verkäufers für Mängel kann die Gesamtzahlung des Käufers für die Ware nicht übersteigen.

9.2 Der Verkäufer haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsschäden, Datenverluste und Kosten für deren Wiederherstellung sowie entgangenen Gewinn, gleichgültig, ob diese auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit der Verkäufer gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer insoweit schadlos zu halten, als diese Haftung die oben genannten Grenzen überschreitet.

Produkthaftung

10.1 Der Verkäufer haftet nach dem Produktsicherheitsgesetz.

Der Verkäufer übernimmt die Produkthaftung für durch die Lieferung verursachte Personenschäden und Verluste von Angehörigen gemäß den jeweils geltenden zwingenden Rechtsvorschriften. Darüber hinaus übernimmt der Verkäufer keine Produkthaftung

Übergabe

11.1 Der Verkäufer kann jederzeit alle Rechte und Pflichten aus den geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen.

Befreiung von der Haftung - Höhere Gewalt

12.1 Die folgenden Umstände führen zu einer Haftungsbefreiung, wenn sie nach dem Abschluss des Vertrages eintreten und dessen Erfüllung verhindern:

12.2 Arbeitskonflikte, Streiks, Aussperrungen und alle anderen Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, wie z.B. Feuer, Epidemien, Krieg, unvorhergesehene militärische Einberufungen ähnlichen Ausmaßes, Sabotageakte, Beschlagnahme, Devisenbeschränkungen, Aufruhr und innere Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeiner Warenmangel, Beschränkungen der Antriebsmittel sowie Mängel an Lieferungen von Unterlieferanten oder Verzögerungen solcher Lieferungen, die durch einen der in dieser Klausel genannten Umstände verursacht werden.

12.3 Die Partei, die sich auf einen der oben genannten Umstände berufen will, muss die andere Partei so schnell wie möglich über das eingetretene Ereignis und den voraussichtlichen Zeitpunkt seines Endes informieren.

12.4 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, wenn seine Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist aufgrund eines der oben genannten Umstände unmöglich wird.

Beilegung von Streitigkeiten

13.1 Diese Bedingungen unterliegen dem dänischen Recht und der dänischen Gerichtsbarkeit.

13.2 Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben können, werden auf dem Verhandlungsweg beigelegt. Gelingt es den Parteien nicht, auf diese Weise eine gütliche Lösung für die Streitigkeit zu finden, ist jede Partei berechtigt, die Angelegenheit vor das Gericht am Sitz des Verkäufers zu bringen.